Gesetzesänderung zum 1. Juli: Sie müssen umstellen!
KabelTV ist ab sofort Bewohnersache
Das Wichtigste in Kürze:
Verfügt ein Mehrfamilienhaus über einen gemeinsamen Kabelanschluss, dürfen Hauseigentümer*innen bzw. die Hausverwaltung die Kabelgebühren derzeit über die Nebenkosten mit abrechnen. Diese Umlage der KabelTV-Anschlusskosten nennt man Nebenkostenprivileg.
Aufgrund
gesetzlicher Änderungen darf Ihre Hausverwaltung
den TV-Kabelanschluss in der Wohnung spätestens ab dem 1. Juli 2024 nicht mehr über die Nebenkosten abrechnen und wird deshalb den Vertrag der Gemeinschaftsversorgung in Kürze kündigen. Damit Sie weiterhin KabelTV empfangen können, ist es zwingend notwendig, dass Sie einen
neuen TV-Vertrag buchen.